Gutachten

Im Allgemeinen gelten bei der Erstellung von Gutachten die Richtlinien für die Erstellung von klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Gutachten, die Empfehlung für die Erstellung von klinisch- und gesundheitspsychologischen Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts sowie die Standesregeln des österreichischen Sachverständigenverbands.

1) Gutachten in meiner Funktion als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie:

Die gerichtlich beeideten Sachverständigen sind in der Gerichtssachverständigenliste der Justiz verzeichnet. Zur Aufnahme in diese Liste bzw. in den dementsprechenden Fachbereich („Familienpsychologie, Kinderpsychologie, Jugendpsychologie (inkl. Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl, Missbrauch, Entwicklung“) musste ich bestimmte Kriterien erfüllen und Kompetenzen nachweisen.

Dazu zählen u.a. eine zumindest fünf Jahre eigenverantwortliche Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet sowie die Ablegung einer kommissionellen Prüfung. Als Sachverständige bin ich zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Die genauen Rahmenbedingungen der Sachverständigentätigkeit können unter der Website des Landesverbands der gerichtlich beeideten Sachverständigen nachgelesen werden.

Im Bereich der Familien-, Kinder- und Jugendpsychologie kann ich als gerichtlich beeidete Sachverständige zur fachlichen Expertise im Hinblick auf Fragen zur Obsorge, des Kontaktrechts, des Hauptaufenthaltsorts sowie der Kindeswohlgefährdung herangezogen werden. Zudem besteht die Möglichkeit meine fachliche Einschätzung im Rahmen von Strafverfahren, bspw. bei Misshandlungs- bzw. Missbrauchsverdacht, kontradiktorischen Vernehmungen, Gutachtenserstellung im Falle von minderjährigen ZeugInnen sowie Reifebegutachtung von Jugendlichen, einzuholen. Über die Beauftragung und die konkrete Fragestellung an mich entscheidet die/der zuständige Richter/in.

Ich bearbeite als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige:

  • Rückführungsfragen in Fällen von Fremdunterbringungen nach Kindesabnahmen, (Krisen-) Pflegekinderangelegenheiten, auch Säuglinge und Kleinkinder

  • Obsorge- und Kontaktrechtsfragen bei psychisch oder suchterkrankten Eltern

  • Obsorgeübernahme durch ein Familienmitglied (bspw. Großelternteil)

  • Geschwisterbeziehungen, Geschwistertrennung

  • Bindung und Bindungsstörungen

  • allgemeine Fragen des Kindeswohls, Kindeswille

  • Doppelresidenz

Meine Erhebungsschritte orientieren sich an wissenschaftlich anerkannten und gängigen Methoden (best practice) zur individuellen Beantwortung der Fragestellung. Diese können u.a. sein:

  • Einzel- oder gemeinsame Gespräche mit den Erwachsenen sowie Kindern

  • klinisch-psychologische Testdiagnostik

  • Hausbesuche

  • Interaktionsbeobachtungen

  • Informationseinholung bspw. bei Schule, Kindergarten, Hort sowie Kinder- und Jugendhilfe

2) Meine weiteren Spezialisierungen im Bereich der klinisch-psychologischen Gutachtenserstellung:

  • Eignungsgutachten für die Zulassung zur postgraduellen Ausbildung Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie (gem. §7 PG)
  • Gutachten im Bereich des pathologischen Glücksspiels
  • Gutachten vor adipositas-chirurgischen Operationen (Magenband, Schlauchmagen, Magenbypass) und ästhetisch-chirurgischen Eingriffen
  • Adoptionsgutachten
  • Gutachten mit Fragestellungen zur Krankheitswertigkeit (Vorliegen einer psychischen Störung, bspw. Depression, Persönlichkeitsstörung; Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit, bspw. nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit)
  • Begutachtung bei Antrag auf einen Sprachhelfer bei der theoretischen Führerscheinprüfung (gem. §3(6) FSG-PV)

  • seit November 2020: waffenrechtliche Verlässlichkeitsüberprüfung (gem. 1. WaffV)